Allgemeinverfügung
nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz
Gemäß § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23.11.2006 (GVBl. I S. 606) in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetztes (HLöG) vom 13. Dezember 2019 (GVBl. S. 434 f.), ergeht folgende Verfügung:
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Ortsbeiratssitzung Weiterode
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Ortsbeiratssitzung Rautenhausen
Auf das neue Jahr anstoßen beim traditionellen Neujahrsempfang der Stadt Bebra, war zwei Jahre pandemiebedingt nicht möglich. Nun soll der traditionelle Neujahrsempfang wieder stattfinden.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich am Donnerstag, 19. Januar 2023 ab 18.30 Uhr in den Lokschuppen II eingeladen.
Der Empfang bietet eine gute Gelegenheit, noch einmal auf die vergangenen Monate zurückzublicken und sich über das kommende Jahr 2023 auszutauschen. Der persönliche Austausch, der in den vergangenen Jahren zu kurz gekommen ist, soll im Mittelpunkt des Abends stehen.
Die Stadtverordnetenvorstehrin Stefanie Koch und Bürgermeister Stefan Knoche, für beide der erste Neujahrsempfang in ihrer Amtszeit, freuen sich auf das persönliche Gespräch.
Im Anschluss an das kurze Programm lädt die Stadt zu einem gemeinsamen Ausklang mit Imbiss ein.