Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
über den Tag und den Gegenstand des Bürgerentscheides
„Stoppt den Schwerlastverkehr – keine Erweiterung des Steinbruchs Braunhausen-Gilfershausen“
1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat gemäß § 55 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I 2005, S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 07. Mai 2002 (GVBl. S. 318), durch Beschluss vom 15.10.2020 bestimmt, dass der
Bürgerentscheid
über „Stoppt den Schwerlastverkehr – keine Erweiterung des Steinbruchs Braunhausen-Gilfershausen“
am Sonntag, 17. Januar 2021,
stattfindet.
2. Die im Bürgerentscheid zu entscheidende Frage lautet:
(§ 55 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 KWG)
Sind Sie für die Aufhebung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung Bebra vom 02. Juli 2020 zur Drucksache Nr. 124/2020, der u.a. eine grundsätzliche Zustimmung zur Erweiterung des Kalksteinbruchs Lange Hecke in der Gemarkung Gilfershausen beinhaltet und in diesem Rahmen den Verkauf bzw. die Nutzung von städtischen Flurstücken vorsieht?
3. Erläuterungen des Magistrats:
(§ 55 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 KWG)
Die Antragsteller begründen das Bürgerbegehren wie folgt:
Nach Ansicht der Vertrauenspersonen muss durch die Erweiterung des Kalksteinbruchs mit einem erhöhten Aufkommen von Schwerlastverkehr in den Ortsteilen und der Innenstadt von Bebra und mit einer Zunahme von Lärm, Abgasen und Staub gerechnet werden, so dass die Lebensqualität der betroffenen Bürgerinnen und Bürger über die Dauer der Abbauzeit erheblich vermindert wird. Wir sind ferner der Ansicht, dass durch das bisherige Verfahren die Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend informiert und die ablehnenden Beschlüsse der Ortsbeiräte aller betroffenen Orte nicht angemessen berücksichtigt wurden.
4. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung vertreten zum Bürgerbegehren folgende Auffassung:
(§ 55 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 KWG)
Die Firma Beisheim GmbH & Co.KG plant im Rahmen eines noch ausstehenden Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG, Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge) die Erweiterung des Kalksteinbruches mit der Lagebezeichnung „Lange Hecke“ in der Gemarkung Gilfershausen. Bereits in 2019 fand eine öffentliche Diskussion (u.a. Presse, öffentliche Ortsbeiratssitzungen und eine durch Landrat Dr. Koch initiierte Informationsveranstaltung im November) über dieses Thema statt. Im Vorgriff auf die Sitzungen der Ausschüsse und der Stadtverordnetenversammlung im Mai, Juni, Juli 2020 wurden die Ortsbeiräte Asmushausen, Braunhausen, Imshausen, Gilfershausen und Solz beteiligt. Entsprechende Ortsbeiratssitzungen haben stattgefunden. Am 06. Mai 2020 wurde über dieses Thema in öffentlich tagenden Ausschüssen (Ausschuss für Stadtentwicklung und Haupt- und Finanzausschuss) beraten. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 14. Mai 2020 die Entscheidung auf die nächste Sitzung vertagt, um sich nochmals intensiv über die Angelegenheit zu informieren. Vor der Ausschusssitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 23.06.2020 fand ein öffentlicher Ortstermin im Steinbruch in Braunhausen statt. Hier wurden die gestellten Fragen durch die Firma Beisheim beantwortet. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz werden u.a. die Themen Lärm, Abgas und Staub geregelt. Zum Thema Schwerlastverkehr, hat die Stadtverordnetenversammlung im Beschluss vom 02. Juli 2020 geregelt, dass die tägliche Abbaumenge durch die Ausstattung des Bruches (nicht mehr als zwei Ladern und einem Brecher) und max. 100.000 t Abbaumenge pro Jahr minimiert wird. Weiterhin werden die täglichen Maschinenzeiten im Bruch und LKW-Zeiten auf den Zufahrtswegen auf 6-18 Uhr von Montag bis Freitag und 6-14 Uhr am Samstag begrenzt.
Weiterhin hat sich die Stadtverordnetenversammlung hinsichtlich der Zu- und Abfahrten zum Kalksteinbruch in der Sitzung vom 02.07.2020 mehrheitlich für eine bevorzugte und ganzjährig nutzbare direkte Anbindung an die Bundesstraße 27 ausgesprochen. Diese möge den Genehmigungsbehörden zur diesbezüglichen Prüfung vorgelegt werden. Die Belastung in den Dörfern durch den Schwerlastverkehr soll dadurch weitestgehend vermieden werden.
Durch diese Regelungen wird der Schwerlastverkehr minimiert und einem wesentlichen Punkt der öffentlichen Diskussion Rechnung getragen.
Bebra, 16.10.2020
Knoche
Bürgermeister
„Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete unter Mitfinanzierung des Landes Hessen.“