Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Bauleitplanung der Stadt Bebra
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35.3 „Eichkoppe III“
in der Kernstadt Bebra
Hier:
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und
- Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in öffentlicher Sitzung am 10.03.2022 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35.3 „Eichkoppe III“ beschlossen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung in Verbindung mit § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
Ziel und Zweck der Bebauungsplan-Änderung ist die geringfügige Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen auf dem Flurstück 161/10 um 2 Meter in östliche Richtung.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst ausschließlich das Flurstück 161/10 der Flur 19 an der nordöstlichen Ecke des Bebauungsplanes Nr. 35.3 „Eichkoppe III“. Die Lage des Geltungsbereiches der 1. Änderung ist aus der untenstehenden Abbildung ersichtlich.
2. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Weiterhin hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra in öffentlicher Sitzung am 10.03.2022 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35.3 „Eichkoppe III“ beschlossen.
Ziel und Zweck der Bebauungsplan-Änderung ist die geringfügige Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen auf dem Flurstück 161/10 um 2 Meter in östliche Richtung.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35.3 umfasst ausschließlich das Flurstück 161/10 der Flur 19 an der nordöstlichen Ecke des Bebauungsplanes Nr. 35.3 „Eichkoppe III“. Die Lage des Geltungsbereiches der 1. Änderung ist aus der untenstehenden Abbildung ersichtlich.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung in Verbindung mit § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
Der Entwurf der Bebauungsplan-Änderung und seine Begründung liegen in der Zeit vom
11.04.2022 bis einschließlich 12.05.2022
während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung Bebra
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
in der für jedermann zugänglichen Eingangshalle im Foyer des Rathauses Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra öffentlich aus. Die Unterlagen können auch nach vorheriger Vereinbarung außerhalb der vorgenannten Zeiten eingesehen werden.
Der Entwurf der Bebauungsplan-Änderung mit Begründung ist während des oben genannten Zeitraumes auch auf der Internetseite der Stadt Bebra unter
www.bebra-stadt.de → Stadt und Bürger → Stadtverwaltung → Bekanntmachungen
abrufbar. https://bebra-stadt.de/index.php/stadt-und-buerger/bauen-wohnen/bebauungsplaene
Die Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren. Es besteht die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während des Auslegungszeitraumes von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift im Bauverwaltungsamt im Rathaus der Stadt Bebra, Rathausmarkt 1, Zimmer 407 und 409 abgegeben werden. Über die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen wird die Stadtverordnetenversammlung beraten und entscheiden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben.
Die öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB.
Bebra den 30.03.2022
Amt 60-JM
Der Magistrat der Stadt Bebra
gez. Stefan Knoche, Bürgermeister
2022-04-04