Magistrat der Stadt Bebra
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Jagdgenossenschaftsversammlung

Hiermit lade ich alle Mitglieder des gemeinsamen Jagdbezirks Weiterode gem. § 5 Abs. 2 der Satzung vom 17.03.2000 zur Genossenschaftsversammlung am

06.Mai 2022 um 19.30 Uhr  in das Obst-und Gartenbau-Vereinsheim in Bebra-Weiterode 

ein.

Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundeigentümer an, auf deren Fläche die Jagd ausgeübt werden darf.

Tagesordnung

TOP  1          Eröffnung und Begrüßung
TOP  2          Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP  3          Bericht des Jagdvorstehers
TOP  4          Kassenbericht für das Rechnungsjahr 2021/2022
TOP  5          Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes
TOP  6          Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung 2021/2022
TOP  7          Wahl eines Wahlleiters
TOP  8          Wahl eines Jagdvorsteher(in) ,des Stellvertreter(in) und Kassierer(in)
TOP  9           Wahl des Genossenschaftsausschusses sowie der Stellvertreter(in)
TOP  10         Bericht der Jagdpächter
TOP  11         Verschiedenes

Die Genossenschaftsversammlung ist beschlussfähig, wenn sie satzungsgemäß einberufen wurde.

Anträge zur Tagesordnung sind bis 30.04.22 schriftlich beim Jagdvorsteher Gerd Koch, Oststr. 128 einzureichen.

Der Genossenschaft gehören alle Grundeigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirks nach Maßgabe des Genossenschaftskatasters an.

Das Kataster liegt 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zur Einsichtnahme beim Jagdvorsteher – Herrn Gerd Koch, Oststr. 128 – aus. In dieser Zeit können Berichtigungen des Genossenschaftskatasters beantragt werden.

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass gemäß § 7 der z. Zt. gültigen Satzung jeder Jagdgenosse sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen anderen Jagdgenossen oder einen volljährigen Verwandten ersten Grades ausüben kann. Ein Bevoll-mächtigter darf nicht mehr als 3 Jagdgenossen vertreten.

Die Mitgliedschaft zur Genossenschaft endet mit dem Verlust des Grundeigentums. Eigentumsänderungen hat der Grundstückseigentümer dem Vorstand mitzuteilen und mit einem Grundbuchauszug nachzuweisen.

Die zu diesem Zeitpunkt der Versammlung geltenden Corona-Schutzvorschriften sind zu beachten.

Bebra, 10.4.2022

Gerd Koch
Jagdvorsteher

Bebra, 11.04.2022

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche
Bürgermeister