Der beschleunigte Ausbau der Solarenergienutzung ist wesentlich für das Erreichen der Klimaschutzziele.
Aus diesem Grund hat die Stadtverordnetenversammlung Bebra mit der Verabschiedung des Haushaltes 2022 die Grundlagen für das Förderprogramm „100–Dächer–Solarprogramm“ beschlossen. Zunächst stehen für das Jahr 2022 insgesamt 20.000 EUR zur Verfügung.
Die Solaroffensive wird von der Stadt Bebra initiiert, um möglichst viele Gebäude mit Photovoltaik-Anlagen im Stadtgebiet auszustatten. Dies soll die Reduzierung von CO2-Emmissionen und damit zum Klimaschutz beitragen. Dazu wurde dieses Förderprogramm entwickelt, um in den kommenden Jahren die Energiewende zu unterstützen.
Gefördert werden kann die Neuerrichtung von fest installierten PV-Anlagen und Stecker-PV-Anlagen an allen Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie zugehörigen Nutzgebäuden. Der Zuschuss erfolgt für Anlagen mit einer Leistung zwischen 350 Watt bis zu 10 kWp sowie von gleichzeitig errichteten Stromspeichergeräten.
Über einen städtischen Zuschuss sollen möglichst viele Hausbesitzer in Bebra zur solarenergetischen Nutzung ihrer Dachflächen mobilisiert werden. Mit den verfügbaren städtischen Mitteln kann so ein zusätzlicher Anreiz für die Erzeugung und den Ausbau von Speicherkapazitäten für regenerativ erzeugten Strom geschaffen werden.
Beim Förderprogramm „100 Dächer“ handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Bebra. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Zuschüssen besteht nicht. Die Zuteilung der Fördermittel erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge. Bei einer Änderung der Finanzlage steht es der Stadt Bebra frei, das Förderprogramm zu stoppen und keine Fördermittel mehr auszuzahlen oder gegebenenfalls den Ansatz zu erhöhen.
Hier können Sie sich die Förderrichtlinie "100-Däche-Solarprogramm", den Förderantrag und den Verwendungsnachweis als PDF herunterladen.
„Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete unter Mitfinanzierung des Landes Hessen.“