Die Stadtverordnetenversammlung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse bilden. Den Ausschüssen können aber auch Aufgaben zur endgültigen Beschlussfassung übertragen werden soweit diese nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung fallen.
Die Ausschüsse sind Hilfsorgane der Stadtverordnetenversammlung. Ihre Existenz, ihre Zusammensetzung und der Umfang ihrer Aufgaben werden von der Stadtverordnetenversammlung bestimmt.
Die Ausschüsse haben über ihre Tätigkeit in der Stadtverordnetenversammlung Bericht zu erstatten. Die Stadtverordnetenversammlung kann jederzeit Ausschüsse bilden oder auflösen, kann Aufgaben übertragen oder widerrufen. In jeder Stadt oder Gemeinde muss mindestens ein Ausschuss gebildet werden, der Hauptausschuss.
Wie oben schon erläutert kann die Stadtverordnetenversammlung noch weitere Ausschüsse bilden. Bei der Stadt Bebra gibt es neben dem Pflichtausschuss (Haupt- und Finanzausschuss) noch den Ausschuss für Stadtentwicklung sowie den Ausschuss für Soziales und Kultur.
„Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete unter Mitfinanzierung des Landes Hessen.“