Hessische Gemeindeordnung (HGO)
ist die "Gemeindeverfassung" des Landes Hessen. Sie garantiert in Übereinstimmung mit Artikel 28 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 137 der Hessischen Landesverfassung die "freie Selbstverwaltung" der Städte und Gemeinden. Die HGO legt Regeln für die Art und Weise der vom Grundgesetz garantierten demokratischen Gemeindeselbstverwaltung fest. Sie schreibt vor, dass von den Bürgerinnen und Bürgern eine Gemeindevertretung (in Städten Stadtverordnetenversammlung) gewählt wird, die das "oberste Organ" der Gemeindeselbstverwaltung darstellt. Zugleich legt die Gemeindeordnung Grundregeln für die Arbeit der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats fest. Die HGO bestimmt, dass ein Magistrat gebildet werden muss und steckt auch die Grenzen seiner Befugnisse ab. Die Stadt kann zusätzliche Regeln erlassen und damit gesetzliche festgelegte Freiräume der HGO ausfüllen, sie darf aber nicht gegen deren Vorschriften verstoßen. Beispiele dafür sind die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung.
In der Rubrik "Kommunalpolitik" erhalten Sie Informationen über die Zusammensetzung der politischen Gremien.
Bildbeschreibung: Unten in der Grafik aufgeführt finden Sie eine Übersicht über die Bildung und das Zusammenwirken der politischen Gremien.
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„Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete unter Mitfinanzierung des Landes Hessen.“