An der Stadtverordnetenversammlung nimmt der gesamte Magistrat und die gewählten Stadtverordneten teil. Der Magistrat hat in diesen Gremien immer Rederecht, aber in keinem Fall darf er sich an der Abstimmung beteiligen. Magistratsmitglieder können nicht zugleich Stadtverordnete sein (Unvereinbarkeit von Amt und Mandat).
Sie ist das "oberste, beschließende Organ" der Stadt. Bei der Kommunalwahl bestimmen die Bürgerinnen und Bürger über die politischen Machtverhältnisse in der Stadtverordnetenversammlung für die kommenden fünf Jahre. Sie kann die Beschlüsse zu allen wichtigen Angelegenheiten der Stadt aus eigener Initiative oder aufgrund eines vom Magistrat kommenden Vorschlages fassen.
Der Magistrat ist an die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung gebunden. Er ist das "ausführende Organ", der in und mit der Stadtverwaltung umsetzen muss, was die Stadtverordnetenversammlung beschlossen hat.
Zu ihren wichtigsten Rechten gehört, den städtischen Haushalt zu verabschieden, mit dem stets auch politische Schwerpunkte für das jeweils kommende Jahr und oft weit darüber hinaus gesetzt werden.
Die Stadtverordnetenversammlung tagt grundsätzlich einmal in zwei Monaten. In den Ausschüssen werden die Entscheidungen vorbereitet. Für die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung gelten zahlreiche Regeln, die in der Geschäftsordnung niedergelegt sind.
Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre. Die Mitgliederzahl der Stadtverordneten in der Stadtverordnetenversammlung ist an die Einwohnerzahl gekoppelt. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat 37 Mitglieder.
„Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete unter Mitfinanzierung des Landes Hessen.“