In Bebra sind laut Hauptsatzung der Stadt Bebra 9 Mitglieder in den Ausländerbeirat zu wählen. Die Wahlperiode des Ausländerbeirats dauert fünf Jahre.
Gewählt wird nach den gleichen Grundsätzen wie bei den allgemeinen Kommunalwahlen mit der Besonderheit, dass nur ausländische Einwohner, auch Unionsbürger, nicht aber deutsch-ausländische Doppelstaatler, über das Wahlrecht verfügen.
Wahlberechtigt sind die ausländischen Einwohner, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in Bebra ihren Wohnsitz haben.
Wählbar als Mitglied des Ausländerbeirats sind die wahlberechtigten ausländischen Einwohner, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten in Bebra ihren Wohnsitz haben.
Die letzte Ausländerbeiratswahl fand am 07. November 2010 statt. Die Wahlperiode endete im November 2015. Eine erneute Ausländerbeiratswahl fand nicht statt, da die Voraussetzungen für eine Neuwahl aufgrund einer zu geringen Anzahl an ausländischen Einwohnern nicht erfüllt waren.
Erst nach den Kommunalwahlen im Jahr 2021 hat der Magistrat/die Stadtverordnetenversammlung beschlossen eine Integrations-Kommission im Sinne des § 89 der Hessischen Gemeindeordnung zu etablieren. (sh. hierzu auch Kommissionen)