Kredite
Die IBH verfügt über zwei Hauptlinien der Kreditförderung im gewerblichen Bereich. Hierzu zählen das Kreditprogramm Gründung und Wachstum (GuW) sowie die Ziel 2-Darlehen
Das Kreditprogramm Gründung und Wachstum wird über die jeweilige Hausbank des Antragsstellers und in Zusammenarbeit mit dieser bereit gestellt und abgewickelt. Die Kredite zeichnen sich durch sehr attraktive Konditionen aus und sind unter Berücksichtigung der Förderschwerpunkte auf die Bedürfnisse der kreditsuchenden klein- und mittelständischen gewerblichen Kunden optimiert. Es wird flächenddeckend für bzw. in Hessen angeboten.
Bei den Ziel-2 Darlehen handelt es sich um eine regional begrenzte Förderung. In den davon begünstigten Regionen können bestimmte Zuschussprogramme um einen zusätzlichen Darlehensteil erweitert werden, was das Finanzierungsvolumen erhöht.
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW Hessen)
Das in Kooperation mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Investitionsbank Hessen (IBH) bestehende Kreditprogramm wurde zum 01.01.2005 mit neuen Förderschwerpunkten ausgestaltet und mit Erweiterungen bei der Zinsvergünstigung modifiziert.
Was kann gefördert werden?
Das GuW-Programm fördert folgende Verwendungszwecke mit den nachfolgend aufgeführten Prioritäten:
- Alle Formen der Existenzgründung
- Investitionen mit Schaffung und Sicherung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Dauer- arbeitsplätze
Alle Investitionen müssen weiterhin einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und es muss vor Beginn der Vorhabens ein Antrag gestellt werden.
Wer kann gefördert werden?
Kleine und mittlere Unternehmen
- die weniger als 250 Arbeitskräfte beschäftigen,
- einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro erzielen oder
- eine Bilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro erreichen und
- sich nicht zu 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befinden, die dieser Definition nicht entsprechen sowie Angehörige der freien Berufe und natürliche Personen (einschließlich Angehörige der Heilberufe).
Ausgenommen von der Förderung sind Vorhaben der landwirtschaftlichen Primärproduktion (Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft) sowie Sanierungsfälle.
Wo kann gefördert werden?
Der Investitionsort muss im Land Hessen liegen.
Wer erhält eine Zinsvergünstigung?
Eine Zinsvergünstigung können zur Zeit KMU und ab sofort auch Heilberufe beantragen. Die Höhe der Zinsvergünstigung ist vom jeweiligen Verwendungszweck abhängig und kann bis zu max. 0,65 %-Punkte betragen. Die Zinsvergünstigung erhöht sich in den hessischen Regionalfördergebieten gemäß aktueller Richtlinie vom Januar 2006 für den Verwendungszweck b) um weitere 0,20% Punkte. Näheres entnehmen Sie bitte der Richtlinie.
Eine Kumulation des GuW-Kreditprogramms mit einem Zuschuss ist ausgeschlossen.
Grundlagen der Förderung
Die Förderrichtlinie und das Merkblatt zur Gründungs- und Wachstumsfinanzierung in Hessen in der aktuellen Fassung.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Darlehenshöchstbetrag ist abhängig vom jeweiligen Verwendungszweck und beträgt für Investitionen nach:
a) 300 TEUR b) Pro geschaffenen Arbeitsplatz kann ein Förderhöchstbetrag von bis zu 100 TEUR bzw. pro Ausbildungsplatz von bis zu 50 TEUR beantragt werden. Der gesamte Förderhöchstbetrag liegt unverändert bei 750 TEUR.
Wo stelle ich den Antrag?
Das Darlehen wird über die finanzierende Hausbank beantragt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Hausbank darf mit der zu fördernden Maßnahme noch nicht begonnen worden sein. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung des Darlehens besteht nicht. Eine Beantragung des GuW-Programms erfolgt weiterhin auf dem aktuellen Antragsformular der KfW.
Die finanzierende Hausbank hält das Antragsformular vor. Bei Bedarf kann es auch bei der Investitionsbank Hessen angefordert werden.
Die aktuellen Konditionen finden Sie hier als PDF zum Herunterladen
Ziel-2 Darlehen
In der Fördergebietskulisse der Europäischen Union werden zur Mitfinanzierung von Investitionen „Ziel 2-Darlehen“ gewährt. Dieses Finanzierungsinstrument kann ausschließlich in Verbindung mit einem Antrag aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ oder aus dem Hessischen Strukturförderprogramm beantragt werden.
Ansprechpartner: IBH Wiesbaden Kreditabteilung Herr Norbert Gonsior Telefon: (069) 13 38 50-16 E-Mail: norbert.gonsior@ibh-hessen.de |
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„Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete unter Mitfinanzierung des Landes Hessen.“